Pflege mit Sicherheit
Tel. 030 / 861 02 81 (24 Stunden Bereitschaft)
Unsere Leistungen umfassen die häusliche Pflege, die hauswirtschaftliche Versorgung, sowie umfangreiche Dienstleistungen in Sozialberatung und Betreuung.
Häusliche Krankenpflege in Berlin – Pflege durch vollexaminierte Pflegefachkräfte
Als Behandlungspflege wurden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegefachkräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht wurden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurden.
Diese Aufgaben umfassen unter anderem:
Der Begriff der Behandlungspflege wurde in die Bestimmungen des Sozialgesetzbuch V zur häuslichen Krankenpflege aufgenommen und findet sich umschrieben im SGB XI zur Pflegeversicherung.
Oft ist Pflege nur als Übergangslösung notwendig. Leider gibt es aber auch viele Fälle, in denen im Laufe der Zeit immer mehr und intensivere Pflege und Betreuung notwendig wird.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in jedem erforderlichen Umfang Hilfe leisten zu können und den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auf diese Weise auch langfristig zur Seite zu stehen.
Wir arbeiten nach dem Gruppenpflegesystem.
Dabei ist immer die gleiche Stammbesatzung für die Pflege und Betreuung eines Patienten zuständig. Dadurch, dass immer wieder die gleichen vertrauten Menschen eingesetzt sind, kann das notwendige Vertrauensverhältnis oft sehr schnell entstehen.
Häusliche Krankenpflege soll dabei helfen, bei akuten Erkrankungen Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Zu Hause bleiben zu können oder früher wieder dahin zurück zu kommen, befördert und beschleunigt den Genesungsprozess.
Ein Beispiel für die aktivierende Pflege:
Durch die Methode der basalen Stimulation wird das Körperwahrnehmungsgefühl erhalten oder zurückgegeben.
Sie hilft auch, die Krankenhauskosten zu senken und wird deshalb in der Regel von den Krankenkassen bezahlt.
Häusliche Krankenpflege umfasst Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Hilfe durch Hauspflegerinnen und Pfleger mit Basisqualifikation und Behandlungspflege durch vollexaminierte Pflegefachkräfte.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Übergangspflege und Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Als Übergangspflege/Verhinderungspflege können Pflegeleistungen auch für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden. Zum Beispiel um pflegende Angehörige zu entlasten und Ihnen eine Kur oder einen Urlaub zu ermöglichen oder um die Zeit bis zu einer Rehabilitationsmaßnahme zu überbrücken.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist wie folgt definiert: „Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.“
Für die Verhinderungspflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege von 1.612 € auf 2.418 € erhöhen.
Arbeitsfelder sind Häusliche Krankenpflege, Hauspflege, Psychosoziale Betreuung und Sozialberatung.
Von der Aufstellung des Pflegeplans bis zur Urlaubsbegleitung bieten wir ein komplettes ServicePaket an, dessen einzelne Komponenten allen Lebens- und Notlagen gerecht werden.
Sie werden betreut von Mitarbeitern unterschiedlicher Qualifikationen, z.B. dreijährig examinierte Krankenpflegekräfte, dreijährig examinierte Alfenpflegekräfte und qualifizierte Pflegekräfte.
24 Stunden Bereitschafts- und Notdienst in Berlin
Im 24-Stunden-Notruf- und Bereitschaftsdienst sind examinierte Krankenschwestern und Pfleger für Notfälle ständig in Rufbereitschaft.
Unsere Patienten haben damit die Gewissheit, jederzeit schnelle Hilfe anfordern zu können.
Gewünschte Extraleistungen, wie Begleitungs- und Fahrdienste, Tag- und Nachtwachen, Gespräche, Vorlesen aber auch Fensterputzen, Wohnungsinstandsetzung, die Betreuung von Haustieren oder Pflanzenpflege vermitteln wir zu preiswerten Bedingungen.
Besonders wertvoll ist dabei unsere kompetente Sozialberatung, die Ihnen hilft, die Kostenübernahme durch Krankenkassen, Pflegekassen oder andere Kostenträger zu klären, zu beantragen und durchzusetzen.
Fast alles ist möglich. Bitte sprechen Sie uns an.
Kostenlose Sozialberatung in Berlin durch die Berliner Krankenpflege
Die kostenlose Sozialberatung durch unsere Sozialarbeiterin hilft alle Fragen zu Pflege- und Betreuung zu klären, berät über die Möglichkeiten der Kostenübernahme und hilft tatkräftig bei der Antragstellung und der Durchsetzung von Ansprüchen.
Psychosoziale Betreuung in Berlin
Unsere psychosoziale Betreuung leistet z. B. bei schweren Erkrankungen und in Lebenskrisen Hilfe für die Betroffenen und deren Angehörige.
Wir bieten Hauspflegekurse, Lebensberatung, Sterbebegleitung und Hilfe bei der Trauerarbeit an.
Kontrollierbare Leistungen – kontrollierbare Kosten
Grundlage für die Betreuung ist ein individuelles Pflegekonzept.
Auf die Zusammenarbeit mit den Kliniken, den betreuenden Ärzten, niedergelassenen Therapeuten und sozialen Einrichtungen und die Abstimmung mit den Betroffenen und den Angehörigen wird dabei größter Wert gelegt.
Aus dem Pflegeplan erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der es ermöglicht, Leistungen und Preise zu vergleichen und die Kostenübernahme mit Kranken- und Pflegekassen, privaten Versicherungen und Bezirksämtern zu klären.
Über die Pflege wird nach den Richtlinien des Pflegeprozesses laufend eine Dokumentation erstellt. Als Grundlage für die Abrechnung werden Leistungsnachweise geführt, die vom Betreuten oder seinen Beauftragten kontrolliert und abgezeichnet werden.
Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir mehrfach im Jahr kontrollierende Hausbesuche durch, die durch Protokolle dokumentiert werden.
Der Hausarzt erhält auf Wunsch Protokolle und der Kontakt mit auswärtigen Angehörigen wird über Statusberichte gepflegt.
Auf diese Weise wird die Qualität der Pflegeleistung und ihre Sach- und Fachgerechtigkeit laufend überprüft und für alle Beteiligten transparent. Gute Kontrolle ist die Grundlage des Vertrauens. Wir geben Ihnen damit die Gewissheit, sich auf uns verlassen zu können.
Pflegeversicherungsutachten – Gutachten zu Pflegediensten
Pflegeversicherungsgutachten (PV-Kontrolle) führen wir für alle Krankenkassen durch.
Auf Wunsch überprüfen wir auch Leistungsabrechnungen anderer Pflegedienste.